Liebe DATEV-Community, erst einmal vielen Dank für die Aufnahme und ein herzliches Hallo ! in die Runde. Ich habe eine Frage bezüglich der automatischen Anlage von Umlaufvermögen. Folgender Sachverhalt: Einer meiner Mandanten ist KFZ-Händler. Der Großteil seiner Autos wird von Privatpersonen gebraucht gekauft und dementsprechend nach § 25a UStG versteuert. Bislang haben wir das so gehandhabt, dass wir die Autos über den Wareneinkauf buchen und parallel dazu eine Excel-Liste mit den Anschaffungskosten, der Fahrgestellnummer, dem Kaufdatum ,der Bezeichnung des Autos sowie einer laufenden Nummer führen. Bei einem Verkauf wird per Formel die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ermittelt und in der Buchhaltung auf 4136 gebucht. Diese Methode funktioniert zwar, ist jedoch zeitaufwendig und fehleranfälliger als das Verwenden von Daten, welche sich eh schon in der Buchhaltung befinden. Meine Frage ist nun, ob Kanzlei-Rechnungswesen pro analog der automatischen Anlage von Anlagevermögen die Möglichkeit bietet, Umlaufvermögen zu erfassen. Als Anlagevermögen möchte ich die Autos nicht erfassen, da sie ja ganz eindeutig nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb längerfristig zu dienen, und ich in dem Fall den Aufwand hätte, den Jahresabschluss zu korrigieren.
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