Guten Tag, jede Karte die Daten von der Finanzverwaltung abfragen möchte, muss im Vorfeld über die Vollmachtsdatenbank (VDB) die entsprechende Berechtigung erhalten haben. Sofern Sie als Vertretungsberechtigter mit Ihrem Kammermitgliedsausweis auf die VDB zugreifen können, ist diese Voraussetzung bereits gegeben. Für Ihren DATEV mIDentity-Stick müssten Sie über die VDB unter Kanzlei verwalten | Berechtigungen verwalten dann ggf. noch die Untervollmacht vergeben (vgl. Info-Dok 1080468, Punkt 5). Zudem können nur identifizierte Karten Daten von der Finanzverwaltung abfragen. Ob Ihre Karte identifiziert ist, können Sie unter www.datev.de/zertifikatsabfrage | Kartenprüfung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung prüfen. Das Formular zur Identifizierung finden Sie im Info-Dok 0908573. Wenn Sie nun Ihren Kammermitgliedsausweis in Verbindung mit DATEV Programmen zum Datenabruf nutzen möchten, muss dieser Ihrer DATEV Mitgliedschaft "bekannt" sein (ein DATEV mIDentity ist dies i.d.R. schon). Eine entsprechende Freischaltung des Kammermitgliedsausweises erreichen Sie über das Formular in Info-Dok 1034982. Wenn nun alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte der Abruf funktionieren. Andernfalls möchte ich Sie an unseren Programmservice verweisen, damit wir in Ihrem konkreten Fall nach einer Lösung suchen können. Mit freundlichem Gruß Jennifer Hecht Datev eG
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