Vielen Dank, aber es wird ja im Text auf die USt nach § 19 UStG des deutschen UStG abgestellt. Und da bin ich mir nicht sicher! Mich bringen die Absätze 7 und 8 von § 13 b ins schleudern. Insbesondere aber § 13 b Abs. 8 UStG! (7) ... Ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer ist ein Unternehmer, der in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten, einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer ausschließlich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten, aber seinen Sitz, den Ort der Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte im Drittlandsgebiet hat. Hat der Unternehmer im Inland eine Betriebsstätte und führt er einen Umsatz nach Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 5 aus, gilt er hinsichtlich dieses Umsatzes als im Ausland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig, wenn die Betriebsstätte an diesem Umsatz nicht beteiligt ist. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird. Ist es zweifelhaft, ob der Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllt, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nur dann nicht, wenn ihm der Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamts nachweist, dass er kein Unternehmer im Sinne der Sätze 1 und 2 ist. (8) Bei der Berechnung der Steuer sind die §§ 19 und 24 nicht anzuwenden. Sehr verworren und m.E. nicht verständlich, wenn man vom der Harmonisierungsgedanken des europäischen Umsatzsteuerrechts ausgeht und für mich noch weniger verständlich, dass wir eine Steuerschuldnerschaft übernehmen sollen, die in den Niederlanden nicht besteht (weil dort Kleinunternehmer) und in Deutschland ebenfalls nicht stattfinden würde. Falls noch jemand Erfahrungen in derartigen Fällen hat, würde ich mich über Hinweise freuen! Beste Grüße Andreas-Michael
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