Für eine Mitarbeiterin, die an 2 Tagen pro Woche je 8 Stunden arbeitet, wurde bei Eintritt ins Krankengeld die Gehaltskürzung auf Basis von 21 AT (im Mai 2023) berechnet, obwohl die Formel Betrag x zu zahlende AT / mtl. AT ausgewählt war. (1276 € * 4 /21 = 243 €). Korrekt wäre 1276 * 4 / 9 = 567 €; was hätte ich noch eingeben müssen?
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