Ich hätte zuerst zur Knappschaft melden müssen, damit die wissen, dass ein zweiter Minijob besteht und dann im Anschluss hätte ich alles stornieren sollen. Auch der Prüfer der Dt. RV gab der Knappschaft Recht. Die Aussage finde ich interessant. Ich habe richtige Angaben und stelle fest, dass durch Zusammenrechnung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht. Und jetzt soll ich das erst einmal der Knappschaft melden und nur Pauschalbeiträge (+ggf. RV-Anteil des Mitarbeiters) abführen? Und wenn die Knappschaft dann feststellt, dass durch die Zusammenrechnung SV-Pflicht entsteht, wird dies rückwirkend festgestellt, da ich die Angaben ja falsch ausgewertet habe? Und dann kann ich zusehen, ob und wie ich das vom Arbeitnehmer zurück erhalte? Das kann es doch nicht sein! Wir melden derartige Fälle auch direkt bei der Krankenkasse - mit Schlüsselung Mehrfachbeschäftigung. Bisher gab es dazu keine Beschwerden oder Rückfragen. Aber vielleicht sollte man sich überlegen, dies zusätzlich der Kasse per Telefax zu erläutern und darauf hinweisen, dass die SV-Pflicht nur durch Zusammenrechnung mit der anderen Tätigkeit vorliegt. Und dann kann die Krankenkasse gucken, was sie daraus macht. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen