Hallo, für die Kürzung des VWL Betrags wird die wöchentliche Arbeitszeit heran gezogen. Die Kürzung erfolgt über die Formel: wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit ergeben sich hier 173,33 Stunden. Sie haben einen Ausfall von 120 Stunden erfasst, somit wird der Betrag folgendermaßen gekürzt: 40,00€ * (173,33h – 120,0h) / 173,33h = 12,31€ Prüfen Sie bitte, ob die wöchentliche bzw. die monatliche Arbeitszeit korrekt erfasst ist. Wenn die Kürzung der Festbezüge mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, wählen Sie Mandantendaten | Monatslohn und aktivieren im Bereich unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden. Die Kürzung erfolgt dann nach der Formel: Betrag * (monatl. Arbeitszeit - Ausfallstunden) / monatl. AZ. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen