Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem bei einem Stundenlöhner:
Im kompletten April Kurzarbeit mit 120 Stunden; € 40,00 AG-Anteil VL;
Daraus errechnet das Programm € 12,31 VL-AG-Anteil auf der Lohnabrechnung zzgl. Kurzarbeitergeld.
Die € 12,31 werden wie folgt berechnet € 40,00 ./. (€ 40,00 / 173,33 x 120)
Bei der Lohnart VL ist das Häkchen gesetzt, dass gekürzt werden soll.
M. E. müssten die € 40,00 ins Soll-Entgelt und € 0,00 ins Ist-Entgelt. Das Ist-Entgelt kann man ja korrigieren, trotzdem bleibt der Ausweis der € 12,31 in der Lohnabrechnung.
Wahrscheinlich hat das was mit der Umrechnung von Festbezügen zu tun, aber ich weiß nicht, was ich hier angeben soll.
Liebe Grüße
Hallo,
für die Kürzung des VWL Betrags wird die wöchentliche Arbeitszeit heran gezogen. Die Kürzung erfolgt über die Formel: wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit ergeben sich hier 173,33 Stunden.
Sie haben einen Ausfall von 120 Stunden erfasst, somit wird der Betrag folgendermaßen gekürzt:
40,00€ * (173,33h – 120,0h) / 173,33h = 12,31€
Prüfen Sie bitte, ob die wöchentliche bzw. die monatliche Arbeitszeit korrekt erfasst ist.
Wenn die Kürzung der Festbezüge mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, wählen Sie Mandantendaten | Monatslohn und aktivieren im Bereich unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden.
Die Kürzung erfolgt dann nach der Formel: Betrag * (monatl. Arbeitszeit - Ausfallstunden) / monatl. AZ.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG