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KUG Lodas VL

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letzte Antwort am 06.05.2020 09:47:22 von Kristin_Frohmeyer
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trr
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem bei einem Stundenlöhner:

 

Im kompletten April Kurzarbeit mit 120 Stunden; € 40,00 AG-Anteil VL;

 

Daraus errechnet das Programm € 12,31 VL-AG-Anteil auf der Lohnabrechnung zzgl. Kurzarbeitergeld.

 

Die € 12,31 werden wie folgt berechnet € 40,00 ./. (€ 40,00 / 173,33 x 120)

 

Bei der Lohnart VL ist das Häkchen gesetzt, dass gekürzt werden soll.

 

M. E. müssten die € 40,00 ins Soll-Entgelt und € 0,00 ins Ist-Entgelt. Das Ist-Entgelt kann man ja korrigieren, trotzdem bleibt der Ausweis der € 12,31 in der Lohnabrechnung.

 

Wahrscheinlich hat das was mit der Umrechnung von Festbezügen zu tun, aber ich weiß nicht, was ich hier angeben soll.

 

Liebe Grüße

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
92 Mal angesehen

Hallo,


für die Kürzung des VWL Betrags wird die wöchentliche Arbeitszeit heran gezogen. Die Kürzung erfolgt über die Formel: wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit ergeben sich hier 173,33 Stunden.


Sie haben einen Ausfall von 120 Stunden erfasst, somit wird der Betrag folgendermaßen gekürzt:

40,00€ * (173,33h – 120,0h) / 173,33h = 12,31€


Prüfen Sie bitte, ob die wöchentliche bzw. die monatliche Arbeitszeit korrekt erfasst ist. 


Wenn die Kürzung der Festbezüge mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, wählen Sie Mandantendaten | Monatslohn und aktivieren im Bereich unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden.

 

Die Kürzung erfolgt dann nach der Formel: Betrag * (monatl. Arbeitszeit - Ausfallstunden) / monatl. AZ.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.05.2020 09:47:22 von Kristin_Frohmeyer
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