Hallo AKW, ich sehe bei der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise leider einige Unsicherheiten. So lassen sich die Schreibschutzeinstellungen der Steuerprogramme jederzeit vom Steuerberater (mit entsprechenden Rechten) auch im Nachhinein verändern. Wir nutzen die Schreibschutzeinstellungen daher nur, um unbeabsichtigte Änderungen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen zu verhindern. Teilweise öffnen und schließen wir den Schreibschutz wieder, z.B. um sonst nicht mögliche Schnittstellenübergaben zu machen oder auch um Proberechnungen durchzuführen, wenn z.B. noch keine neuen Steuerprogramme vorhanden sind. Spätestens mit dem Öffnen des Schreibschutzes, auch wenn eine Notiz hinterlegt wird, hat man nicht mehr den Nachweis einer unveränderten Steuererklärung. Auch das DMS taugt aus meiner Sicht nicht zum Nachweis, wie die freigegebene Steuererklärung aussah. Das DMS zeichnet zwar alle Veränderungen auf, aber der Zeitstempel der Bereitstellung in FZO ist meines Wissens nicht mehr erkennbar. Zusammenfassend hat diese Vorgehensweise, die auf dem Vergleich von Zeitstempeln basiert aus meiner Sicht eher indizielle Wirkung. Rechtssicher ließe sich das Ganze (derzeit) wohl nur realisieren, wenn dem Steuerberater aus FZO ein digital signiertes pdf-Dokument zur Verfügung gestellt wird, das dann im DMS abgelegt werden kann. Alternativ könnte ich mir noch vorstellen, dass die Datev einen FZO-Speicherbereich zur Verfügung stellt, dessen Rechte der Steuerberater nicht verändern und den er nur lesend einsehen kann und in dem die freigezeichneten Steuererklärungen mit Zeitstempel der Freizeichnung gespeichert werden. Ehrlich gesagt, habe ich Befürchtungen, dass FZO dem Steuerberater eine Scheinsicherheit vorspielt. Es wäre interessant, ob FZO schon einmal vor Gericht bestanden hat. MfG martinkrohn
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