Hallo,
ich habe leider bislang nicht die Möglichkeit gefunden, als Steuerberater die vom Mandanten freigezeichnete Steuererklärung zu sichern bzw. überhaupt einzusehen. Das kann ja notwendig sein, wenn's später mal Ärger mit dem Mandanten gibt. Muss man dann mit der Datev Kontakt aufnehmen, um rechtssichere Dokumente zu erhalten?
MfG
Hallo martinkrohn,
um sicher zu sein, welche Dokumente in Freizeichnung online bereitgestellt wurden, können Sie über "Ausgeben" das gleiche Druckpaket auswählen, das in Freizeichnung online bereitgestellt wird. Das Druckpaket (als Duplikat für die Kanzlei ) können Sie drucken, exportieren oder abgelegen. So haben Sie die gleichen Auswertungen in der Kanzlei und in Freizeichnung online.
Hallo Carlos_Agterberg,
vielen Dank für die Info.
Aber wie kann dann der Nachweis geführt werden, dass die Formulare genau mit diesem Inhalt freigezeichnet wurden? Das Druckpaket kann ja jederzeit auch mit verändertem Inhalt neu erzeugt werden.
Müsste man sich einmal mit dem Mandanten vor Gericht treffen und sollte dabei die Unterzeichnung der Steuererklärung relevant sein, so kann man zwar das Datum der Freizeichnung dem Protokoll im Steuererklärungsprogramm entnehmen, aber es ist so nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehbar, welchen Inhalt die Steuererklärung bei Freizeichnung hatte.
Ich sehe hier ggf. eine Beweislücke zu Lasten des Steuerberaters.
MfG
martinkrohn
Hallo,
wenn die Einkommensteuer zur Freizeichnung Online geschickt wird, wird diese doch schreibgeschützt im Programm gespeichert.
Jede Änderung bedarf einer Notiz.
Sollte keine Änderung seit der Übermittlung der Erklärung an FZO eingetragen sein, wäre doch der Nachweis erbracht, dass genau diese Daten in FZO vom Mandanten unterschrieben wurden.
Weiter lässt es sich einstellen, dass die Übermittelte ESt Erklärung auch in der DMS abgelegt wird. Der Zeitstempel der FZO Bereitstellung der der DMS Ablage ist identisch. Damit wäre denke ich auch ein Nachweis erbracht.
Grüße AKW
Hallo AKW,
ich sehe bei der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise leider einige Unsicherheiten.
So lassen sich die Schreibschutzeinstellungen der Steuerprogramme jederzeit vom Steuerberater (mit entsprechenden Rechten) auch im Nachhinein verändern. Wir nutzen die Schreibschutzeinstellungen daher nur, um unbeabsichtigte Änderungen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen zu verhindern. Teilweise öffnen und schließen wir den Schreibschutz wieder, z.B. um sonst nicht mögliche Schnittstellenübergaben zu machen oder auch um Proberechnungen durchzuführen, wenn z.B. noch keine neuen Steuerprogramme vorhanden sind. Spätestens mit dem Öffnen des Schreibschutzes, auch wenn eine Notiz hinterlegt wird, hat man nicht mehr den Nachweis einer unveränderten Steuererklärung.
Auch das DMS taugt aus meiner Sicht nicht zum Nachweis, wie die freigegebene Steuererklärung aussah. Das DMS zeichnet zwar alle Veränderungen auf, aber der Zeitstempel der Bereitstellung in FZO ist meines Wissens nicht mehr erkennbar.
Zusammenfassend hat diese Vorgehensweise, die auf dem Vergleich von Zeitstempeln basiert aus meiner Sicht eher indizielle Wirkung.
Rechtssicher ließe sich das Ganze (derzeit) wohl nur realisieren, wenn dem Steuerberater aus FZO ein digital signiertes pdf-Dokument zur Verfügung gestellt wird, das dann im DMS abgelegt werden kann.
Alternativ könnte ich mir noch vorstellen, dass die Datev einen FZO-Speicherbereich zur Verfügung stellt, dessen Rechte der Steuerberater nicht verändern und den er nur lesend einsehen kann und in dem die freigezeichneten Steuererklärungen mit Zeitstempel der Freizeichnung gespeichert werden.
Ehrlich gesagt, habe ich Befürchtungen, dass FZO dem Steuerberater eine Scheinsicherheit vorspielt. Es wäre interessant, ob FZO schon einmal vor Gericht bestanden hat.
MfG
martinkrohn
Hallo martinkrohn,
das ELSTER-Telemodul der Finanzverwaltung erzeugt ein Freizeichnungsdokument mit einer Telenummer (TN). Nach jeder Änderung an der Steuererklärung wird die TN neu generiert.
Wenn eine Steuererklärung ausgegeben und unverändert mit Freizeichnung online bereitgestellt wird, dann ist die TN der ausgegebenen Dokumente identisch mit der TN der bereitgestellten Dokumente.
... und lässt sich dann im Beweisfall hier abgleichen:
Jahr, Mandat auswählen und Status holen
Die vergebene Telenummer des aktuell bereitgestellten und übermittelten Dokumentes
lässt sich leicht mit der Telenummer abgleichen, da die auf jeder Seite des Freizeichnungsdokumentes vermerkt ist. Für die ESt
und gesondert für die EÜR
Insofern sind gesonderte Ausdrucke in Papier/PDF und deren Ablage/Organisation entbehrlich.
btw... die 11580 hält sich trotz löschen von C&C immer noch standhaft in der FZO-Übersicht. Wie einbetoniert.