Eventuell gab es eine Änderung in den Mandantenstammdaten, die eine Nachberechnung auslösen muss, die aber eigentlich keine Auswirkung auf den MA gehabt hätte? Wenn z.B. eine Lohnart nachträglich im Januar umbenannt worden wäre, könnte eine NB erzwungen sein, die dann auch die LSt neu berechnet. Das nur als Beispiel zu verstehen, ich weiß nicht, ob die alleinige Umbenennung eine NB auslöst. Für eine Krankenkasse könnte z.B. der Umlagesatz rückwirkend geändert worden sein. Auch keine Auswirkung beim MA, aber vermutlich eine Nachberechnung. Wenn es aber weder in den Personal- noch in den Mandantenstammdaten einen Hinweis auf eine Änderung gibt....
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