Hallo Frau Gärtner, durch die Aktivierung der Einstellung "beschränkte Einkommensteuerpflicht" erfolgt die Besteuerung immer nach den Merkmalen auf der Lohnsteuerabzugsbescheinigung. Diese Einstellung können Sie bei Mitarbeitern hinterlegen, die nur vorübergehend in Deutschland tätig sind. Die Beitragsabführung in der Sozialversicherung können Sie in Verbindung mit der Krankenkasse klären. Hat hier jemand aus der Community Erfahrungen aus der Praxis und kann helfen? Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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