Hallo, vor ca. 2 Jahren hatte ich, weil der Sachverhalt bei einer Bekannten mal aufkam, mal die Datev interessehalber gefragt - damals gab es keine Möglichkeit, dies im Lohn zu schlüsseln. Wenn dies weiter der Status Quo ist, mal bei der Dt. Rentenversicherung anfragen, ob und wohin man das als Arbeitgeber ggf. selbst überweisen könnte, plus vielleicht svnet-Meldung (mit welchem Grund, welchem Betrag?). Falls Sie eine Lösung finden, würde ich mich freuen, wenn Sie uns an dieser teilhaben lassen. LG VM
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