Vielen Dank, Nicole und es sind 2 sog.Altverträge, welche jedoch erst nach 2005 auf den neuen AG überschrieben wurden, der letzte per 01.09.17 und beide werden nach § 3 Nr. 63 EStG umgewandelt. Hab das mit dem Jahresbeitrag nun verstanden und es ist in der Tat richtig, dass zum jetzigen Zeitpunkt gerade die SV-Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft ist.
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