Moin, ich würde auch eher von einer Zurücksetzung absehen. Dies führt auch nicht dazu, dass die erstellten Abrechnungen "gelöscht" werden. Vielmehr führt dies zu noch mehr ggf. manuellem Korrekturaufwand. Die Abrechnung in Arbeitnehmer Online können Sie nicht löschen/stornieren. Jede Korrektur einer Abrechnung bleibt dort bestehen - es wird nur die geänderte Abrechnung zusätzlich eingestellt. Zu empfehlen wäre daher m.E. jetzt: manuelle Anpassung der Zahlungen - ggf. über das Programm Zahlungsverkehr Info der Mitarbeiter der 2. Abrechnungsgruppe, dass die aktuellen Abrechnungen fehlerhaft sind und noch korrigiert werden Zum Zeitpunkt der eigentlichen Abrechnung der 2. Gruppe wird dann eine Wiederholungsabrechnung für einzelne Arbeitnehmer erstellt - hierbei müssen alle Mitarbeiter ausgewählt werden, die in der 2. Abrechnungsgruppe sind Die Meldungen für Finanzamt und Krankenkassen werden dann mit der Wiederholungsabrechnung entsprechend automatisch angepasst. Viele Grüße Uwe Lutz
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