Hallo Community, vielen Dank für Ihre Beiträge. Gerne möchte ich noch ergänzend hinzufügen: Wie Herr Küpper bereits erwähnt hat, können sie mit Hilfe der Auswertung 14 sowie 17 die Berechnung des Pfändungsabzuges nachvollziehen. Diese Auswertungen geben Ihnen auch über die Pfändbarkeit einer Lohnart Aufschluss. Sollten Sie dadurch feststellen, dass eine Lohnart noch nicht korrekt geschlüsselt ist, können Sie dies unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Allgemein ändern. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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