Hallo, so wie Sie das ganze beschreiben, erhält der Käufer nur die Rechnung vom Auktionator. Sofern keine Sondertatbestände greifen und sofern der Auktionator selbst auch eine UStID hat, gilt: 1. Der Auktionator transportiert/lässt transportieren: innergemeinschaftliche Lieferung vom Auktionator an den Käufer, Auktionator schreibt Rechnung ohne USt. Er muss Umsatz in ZM ausweisen. USt-Schuld geht auf Käufer über 2. Sie befördern die Ware/lassen befördern direkt zum Käufer: ein Reihengeschäft; die fiktive bewegte Lieferung ist jene von Ihnen zum Auktionator, die vom Auktionator zum Käufer gilt als ruhend (vgl. dazu UStG §3 Abs. 6 und UStAE 3.14. Der Ort der Lieferung ist also in Deutschland. Der Auktionator muss in dem Fall die Rechnung an den Käufer mit deutscher USt stellen. Falls der Käufer in Deutschland steuerlich registriert ist und unter deutscher UStID auftritt, kann er auch die VSt abziehen. Ein Eintrag in die ZM ist hier von keinem der Beteiligten zu tätigen. mfG
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