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ZM-Meldungen bei Verkauf von Waren ins Ausland

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letzte Antwort am 16.08.2017 09:08:31 von encko
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katrins
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Hallo,

es wurden Waren über eine Auktion in das europäische Ausland verkauft. Wir haben die Rechnung vom Auktionator erhalten und entsprechend verbucht.

Wer muß die ZM Meldung erstellen, der Auktionator, der die Ware in unserem Auftrag verkauft hat oder unser Unternehmen?

Danke und VG

Katrin

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mkolberg
Meister
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Wer hat die Ware an den Ausländer verkauft?
Wer hat die Ware ins Ausland verbracht?

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encko
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Hallo,

hört sich an, als hätten Sie die Ware verkauft und der Auktionator hat lediglich eine vermittelnde Rolle gespielt. Entscheidend auch wie bereits von Herr Kolberg erwähnt, wer die Ware verbracht hat. Hat der Käufer bspw. selbst abgeholt, müssten Sie dem Käufer gegenüber vermutlich deutsche USt ausweisen. Dann muss niemand eine ZM erstellen.

Weiter wichtig: Ist der Käufer Unternehmer mit UStID?

mfG

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katrins
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Der Auktionator hat die vermittelnde Rolle gestellt und auch eine Rechnung an den Käuder.

Ebenso hat der Auktionator eine Verkaufsabrechnung für uns erstellt, in der er den Verkauf abgerechnet und seine Provision abgezogen hat. Die Überweisung des Verkaufspreises erfolgte von Käufer an den Auktionator und der wiederum hat an uns überwiesen.

Die Ware wird je nachdem um was es sich handelt, vom Auktionator verschickt oder bei größeren Stücken erfolgt der Versand durch uns.

Der Käufer hat eine UstId.

Viele Grüße

Katrin

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encko
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

so wie Sie das ganze beschreiben, erhält der Käufer nur die Rechnung vom Auktionator.

Sofern keine Sondertatbestände greifen und sofern der Auktionator selbst auch eine UStID hat, gilt:

1. Der Auktionator transportiert/lässt transportieren: innergemeinschaftliche Lieferung vom Auktionator an den Käufer, Auktionator schreibt Rechnung ohne USt. Er muss Umsatz in ZM ausweisen. USt-Schuld geht auf Käufer über

2. Sie befördern die Ware/lassen befördern direkt zum Käufer: ein Reihengeschäft; die fiktive bewegte Lieferung ist jene von Ihnen zum Auktionator, die vom Auktionator zum Käufer gilt als ruhend (vgl. dazu UStG §3 Abs. 6 und UStAE 3.14. Der Ort der Lieferung ist also in Deutschland. Der Auktionator muss in dem Fall die Rechnung an den Käufer mit deutscher USt stellen. Falls der Käufer in Deutschland steuerlich registriert ist und unter deutscher UStID auftritt, kann er auch die VSt abziehen. Ein Eintrag in die ZM ist hier von keinem der Beteiligten zu tätigen.

mfG

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letzte Antwort am 16.08.2017 09:08:31 von encko
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