Hallo, unsere Mandanten haben zunehmend das Problem elektronische Kontoauszüge im Original revisionssicher aufzubewahren. Die Kreditinstitute bieten in Ihren Portalen eine Abholfunktion, die im Handling nicht wirklich leicht und vorteilhaft ist. Nun bieten sich vielfache Möglichkeiten die elektronischen Kontoauszüge selbst revisionssicher zu archivieren (leider bieten die Institute diese Funktion, soweit mir bekannt ist, nicht an) Andererseits soll nach meiner Kenntnis durch die Vorgaben zur Terrorbekämpfung/ Geldwäschegesetz jeder Bankumsatz mit einer eineindeutigen ID versehen sein. Gibt es Informationen, ob dies so ist? Wäre es erstrebenswert diese ID mit dem abgerufenen Kontoumsatz im REWE revisionssicher zu verbinden, um in der Folge die Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge entbehrlich zu machen? Wie können Kammern und Verbände in diese Frage einbezogen werden, um die Finanzverwaltung mit ins Boot zu holen? Welche Aufgaben sollte der Vertreterrat der Datev dabei übernehmen? Welche technischen Erweiterungen erfordert dieser Prozess für die Datev-Entwicklung? mit kollegialen Grüßen Axel Schmitt
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