Sehr geehrter Herr Lutz vielen Dank für Ihre Anregung. Als ich mir das Problem von dieser Seite mal angeschaut hab, haben wir die Lösung gefunden. Da der betreffende Arbeitnehmer 7 Tage Urlaub während dieser Zeit hatte und er dadurch zusätzlich 15% Prozent Urlaubsgeld bekommen hat, welche nicht pfändbar sind, laut Internet, wird der Nettobetrag ja um einiges gemindert. Laut meiner Pfändungsliste, müsste er mit dem anfallenden Nettoverdienst keinen Pfändungsbetrag abgeben. Aber ich denke Datev wird wissen was es tut und ich werde nun diese 4.70 als Pfändung angeben. Vielen Dank für Ihre Hilfe mit freundlichen Grüßen P.Ebert
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