Hallo Zusammen, vielen Dank für Ihre Beiträge. Folgendes möchte ich hierzu gerne richtig stellen: Diese Aussage ist leider nicht korrekt. Es ist weder eine Rücksetzung noch eine andere Handlung erforderlich. Dass die Steuernummer wieder richtig erfasst und die Abrechnung wiederholt wurde, ist für den geschilderten Sachverhalt das richtige Vorgehen. Im Rechenzentrum sollten jetzt nach der Beschreibung folgende Meldungen vorliegen: Für die korrekte Steuernummer - eine Anmeldung und aufgrund der fehlerhaft eingespielten Steuernummer auch eine Abmeldung für alle Mitarbeiter. Für die falsche Steuernummer - eine Anmeldung, für die Sie eine Fehlermeldung zurückgemeldet bekommen haben. Nun wurde die Steuernummer korrigiert und eine Wiederabrechnung gesendet. Damit die Arbeitnehmer unter der richtigen Steuernummer wieder angemeldet werden können, muss nun erst eine Abmeldung für die falsche Steuernummer erfolgen. Hierfür erhalten Sie natürlich eine Fehlermeldung, wie bereits geschehen. Im Hintergrund ist nun noch ein weiterer Datensatz gespeichert, der mit Ihrer Wiederabrechnung erstellt wurde: Die Anmeldung der Mitarbeiter für die korrekte Steuernummer. Hieraus sollten Sie in den nächsten Tagen die Anmeldebestätigungen erhalten. Somit ist keine weitere Handlung Ihrerseits erforderlich. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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