Wir rechnen bei einem Mandanten regelmäßig steuer- und sv-pflichtige Nachtzuschläge ab. Die Basis-Daten werden dem Durchschnittsspeicher entnommen. Die Nachtzuschläge werden an die Mitarbeiter ausgezahlt. Nachdem die Nachtzuschläge jedoch manuell berechnet werden erfassen wir sie über eigene Lohnarten in den Bewegungsdaten. Frage 1: Für die Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertag und KuG) stellt sich die Frage der Höhe des steuer- und sv-pflichtigen Nachtzuschlags. Urlaub: In voller Höhe, da auch Urlaubsentgelt nicht gekürzt wird. Krankheit: In voller Höhe, siehe Dokument 0906285, Kurzarbeit Feiertage: Hierzu finde ich nichts. Da der Mitarbeiter aber nur "Kurzlohn" erhält, tendiere ich dahin auch den Nachtzuschlag auf "Kurzlohnniveau" zu kürzen, das Soll-Entgelt aber um den ungekürzten Nachtzuschlag zu erhöhen. KuG: Gleiches Thema wie bei Feiertagen. Hat hier schon jemand was gefunden? Frage 2: Kürzung des Festbezugs Wie DATEV im Dokument 1008704 schreibt ist keine Kürzung durch das Programm möglich sofern der Festbezug über Bewegungsdaten erfasst wird. Wie bringe ich LODAS bei, das ich die Festbezüge gekürzt haben will oder muss ich diese tatsächlich jeweils manuell berechnen? Danke und schöne Ostern Petra
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