Hallo, wenn für die studentischen Aushilfen keine Lohnsteuer berechnet werden soll, legen Sie für diese bitte eine separate Gehalts-/Stundenlohnart an. Diese können Sie im Register Steuer/SV/UV auf 3 "Bezüge nur sv-pflichtig" umschlüsseln. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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