Hallo, ändert sich bei einem Mitarbeiter die Entlohnungsform, so muss die Standardentlohnung im Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum geändert werden. Die Entlohnung bei einem Gehaltsempfänger kann sowohl in der Monatserfassung, als auch in den Bezügen/Abzügen erfasst werden. Standardmäßig wird die Lohnart 2000 bei gleichbleibenden Gehalt in den Bezügen/Abzügen hinterlegt. Wird ein Arbeitszeitkonto geführt, ist es zwingend notwendig ein anderes Arbeitszeitmodell zu wählen. Durch die Lohnarten 1900, 1910 und 1980 erfolgt eine Ermittlung der Zu- und Abgänge, die automatisch abgerechnet werden. Somit führen die Lohnarten zu einer Veränderung des abgerechneten Betrages. Dies darf allerdings bei einer Abrechnung eines Festgehaltes nicht erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Einrichten des Arbeitszeitkonto. Wenden Sie sich hierfür bitte telefonisch an unseren Programmservice unter 0911 319-38822. Viele Grüße aus Nürnberg Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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