Hallo @Benjamin_Preissler, ich greife die Frage nach vier Monaten noch einmal auf. Für 2026 bleiben knapp vier Monate. Gibt es inzwischen einen Zeitraum für die umsatzsteuerliche Gutschrift in Auftragswesen next, oder hat sich die Planung verschoben? Drei Punkte, die für uns an der Antwort hängen: Umfasst die Umsetzung auch Storno und Korrektur einer solchen Gutschrift, mit eindeutigem Bezug auf den Ursprungsbeleg? Welcher Belegtypcode nach EN 16931 wird ausgegeben, und wird das Feld für die Referenz auf die vorausgegangene Rechnung gefüllt? Falls die Freigabe 2026 nicht mehr kommt: Gibt es einen von DATEV empfohlenen Weg für den Zeitraum bis dahin? Hintergrund ist die Ausstellungspflicht ab 01.01.2027. Auch eine grobe Einordnung, etwa "Q4 2026" oder "voraussichtlich nicht mehr 2026", hilft uns bei der Planung deutlich mehr als keine Angabe. Ohne belastbaren Termin müssen wir Gutschrift, Storno und Korrektur außerhalb von Auftragswesen next abbilden. Das betrifft dann auch angrenzende Themen wie Teillieferung und Teilrechnung, die wir ohnehin gerade bewerten. Viele Grüße, Philipp Hundemer Business Requirements Analyst
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