Hallo, die Diskussion hatte ich mal mit einigen Kollegen, die überwiegende Auffassung war, dass die Aufwendungen wie JA-Kosten, die einer GmbH immer entstehen durch die Haftungsvergütung zu decken sind und daher ggf. diese angepasst werden sollte, damit kein Verlust in der GmbH entsteht.
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