Danke für Eure Antworten Mein Mandant hat ein Onlinegeschäft, sprich es existiert ein persönliches Portal wo der Käufer Konto, Gegenkonto angeben kann, muss es aber nicht. Das zugrundeliegende Buchungssystem, Kontengegebenheiten des Käufers spielt hierbei überhaupt keine Rolle, er kann die Konten so angeben wie benötigt => Buchungssatz des Käufers wäre damit fertig. Mein Mandant - der Verkäufer - hat mit den Käufer-Buchhaltung nichts zu tun stellt also nur diese beiden Datenfelder zur Verfügung, würde aber gerne in seiner Buchhaltung auch den Buchungssatz automatisiert erhalten und muss deswegen seine beiden Konten in der E-Rechnung unterbringen. Es geht einzig um die Eingabe von 4 Datenfeldern mit 2 verschiedenen Konten für Käufer und Verkäufer. Aus der jeweiligen Sicht derjenigen sind die Buchungslogiken deswegen allesamt bekannt und anwendbar. Stand heute ist das Thema E-Rechnung in der Umsetzung deswegen überhaupt nicht buchhalterisch automatisierbar. Aus meiner Sicht eine einzige Katastrophe und für unseren Verkäufer - wenn DATEV UO die Daten aus der E-Rechnung nicht extrahieren kann mit dem Ziel, einen fertigen Buchungssatzes samt verknüpften Belegbild zu erstellen - ein reiner Kostentreiber. Wir müssten - obwohl alle relevanten Daten dazu in der E-Rechnung vorhanden sind - nur für die Buchungsproblematik wieder eine Software erstellen, die die Buchungen samt Belegbildverknüpfung mit dem Programm "DATEV Buchungsdatenservice" über die DATEV-API direkt nach DATEV UO, von dort dann nach Kanzlei-Rechnungswesen transportiert (für die Verkäufer-Buchhaltung). Wozu braucht es dann ein DATEV E-Rechnungsportal, das noch vor DATEV UO geschalten ist, wieder neue Kosten verursacht wenn am Ende die sich daraus ergebenden Buchungssätze nicht digital automatisierbar erstellbar sind.
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