Hallo, Ich würde hier gar nichts unternehmen. Die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht gilt immer vorausschauend. Wenn jetzt die Midijobgrenze überschritten wurde, wurde in den überschrittenen Monaten ohnehin der Midijob nicht angewendet. Da das KV-Brutto zu hoch war, wird bei Midi-Job kein ja stehen. Somit würde ich jetzt bei einem Mandantenübertrag zu Euch die SV-Pflicht neu beurteilen und ohne Midijob-Anwendung abrechnen. Viel Erfolg
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