... eigentlich meinen wir ja dasselbe, nämlich dass der Export von GDPdU-Daten nur für Prüf- und Analyse-Zwecke gedacht ist und sich nicht zur Weitergabe oder Sicherung oder Archivierung von Buchführungsbeständen eignet, jedenfalls nicht ohne große 'Klimmzüge'. Bisher ist mir hier in der Community das Thema "GDPdU-Daten" immer nur im Zusammenhang mit der Weitergabe von Buchführungsbeständen an andere Kanzleien oder an andere Software-Produkte begegnet. Ich selbst hatte hier auch schon einen neuen Thread zu diesem Thema eröffnet (siehe https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/lassen-sich-GDPdU-Daten-Exporte-f%C3%BCr-die-steuerliche-Au%C3%9Fenpr%C3%BCfung/m-p/528990#), da ich zu diesem Zeitpunkt einen konkreten Fall einer Mandatsübernahme aus einem (für mich) 'exotischen' Buchführungssystem hatte ... ... aber es hat sich gezeigt, dass dieser 'fromme Wunsch' nicht so realisierbar war wie erhofft. ... und dieser 'fromme Wunsch' (nach einfachem Re-Import der GDPdU-Daten in "Datev Kanzlei-REWE") scheint ganz allgemein schwer zu erfüllen zu sein. Daher sollte man besser 'normale' Wege gehen, z.B. über Bestandssicherung, Export von Buchungssätzen und Auswertungen in Standardformaten etc.)
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