Etwas, das festgeschrieben ist unveränderlich zu lassen, ist grundsätzlich korrekt so. Ist das Angebot denn auch schon falsch oder wirklich nur die Bestätigung? Man muss noch Mal das Angebot neu schreiben (das alte kopieren) und dann noch Mal eine Auftragsbestätigung generieren. Der Weg macht Sinn, wenn auch das Angebot schon falsch war. Dann macht man ein Neues. Wenn wirklich nur die Bestätigung falsch war durch z.B. Ergänzungen, finde ich persönlich diesen Vorgang des neuen Angebots unnötig. Der Kunde hat das ja schon bevor überhaupt die Bestätigung rausgeht. Warum im Angebot nicht die Möglichkeit geben, die Annahme zurückzunehmen? Dann kann aus dem Beleg wieder eine Auftragsbestätigung mit 3 Klicks erstellt werden. Angebotsnummer bleibt bestehen, neue Bestätigung wird verknüpft, fertig.
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