Hallo zusammen,
der Betreff sagt schon alles ... ich habe einen Tippfehler in einer Auftragsbestätigung in dem Fall sogar nur in einer Textposition. Allerdings ist diese auch schon zum Kunden gesandt worden und daher festgeschrieben.
Gibt es wirklich gar keine Möglichkeit einen solchen Fehler zu korrigieren?
Das sollte dringend geändert werden, selbstverständlich mit einem entsprechenden Hinweis versehen oder alternativ mit Übernahme in eine neue Version zum Beispiel Beleg-Nr 2026-XXXXX-2 oder was auch immer aber, dass man gar nichts daran ändern kann 😐
Hat jemand Vorschläge / Ideen?
Beste Grüße
Torsten
Ich befürchte, dass Sie in den Fällen, wenn das Angebot festgeschrieben und versendet wurde, nur genauso wie bei Rechnungen machen können...
Die Rechnung, oder in Ihrem Fall das Angebot, zu stornieren und neu (*) zu schreiben und versenden.
Viele Grüße
(*) altes, falsches Angebot kopieren & Fehler berichtigen und damit weiter arbeiten
Etwas, das festgeschrieben ist unveränderlich zu lassen, ist grundsätzlich korrekt so. Ist das Angebot denn auch schon falsch oder wirklich nur die Bestätigung?
Man muss noch Mal das Angebot neu schreiben (das alte kopieren) und dann noch Mal eine Auftragsbestätigung generieren. Der Weg macht Sinn, wenn auch das Angebot schon falsch war. Dann macht man ein Neues. Wenn wirklich nur die Bestätigung falsch war durch z.B. Ergänzungen, finde ich persönlich diesen Vorgang des neuen Angebots unnötig. Der Kunde hat das ja schon bevor überhaupt die Bestätigung rausgeht.
Warum im Angebot nicht die Möglichkeit geben, die Annahme zurückzunehmen? Dann kann aus dem Beleg wieder eine Auftragsbestätigung mit 3 Klicks erstellt werden. Angebotsnummer bleibt bestehen, neue Bestätigung wird verknüpft, fertig.