Hallo @goenli76 , dann lassen Sie sich doch mal vom Finanzamt aufklären: Zum einen wurde seitens des FA im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt. Zum anderen wird genau für diese Einkünfte vom FA eine Lohnsteuerbescheinigung angefordert. Da Sie (und wir hier) diese Diskrepanz nicht aufzulösen im Stande sind, bitten Sie freundlich um fachliche Unterstützung. Wir alle sind gespannt und lernen gerne dazu. 😉 Viele Grüße und einen schönen Tag.
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