Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen, da die bestehende Zeichenbegrenzung beim Rechnungsempfänger aus meiner Sicht für eine professionelle Rechnungssoftware nicht sachgerecht ist. Bereits am 20.01.2020 wurde in der DATEV-Community im Beitrag „Unternehmensname zu lang“ darauf hingewiesen, dass vollständige Firmierungen nicht erfasst werden können: https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Unternehmensname-zu-lang/td-p/132580 Im Dezember 2023 wurde dort erneut nachgefragt, nachdem über mehrere Jahre keine Lösung geschaffen worden war. Am 08.12.2023 wurde seitens DATEV mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Feldlänge nicht vorgesehen sei. Am 19.12.2024 wurde die Problematik im Beitrag „Auftragswesen next kann keine langen Firmennamen“ erneut aufgegriffen: https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Auftragswesen-next-kann-keine-langen-Firmennamen/td-p/462219 Dort bestätigte DATEV die Beschränkung auf 50 Zeichen für den Unternehmensnamen sowie 36 Zeichen für den Adresszusatz und empfahl als Lösung, den Namen auf zwei Zeilen aufzuteilen. Auch im Dezember 2025 wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Einschränkung weiterhin besteht. Ich habe hierzu inzwischen ebenfalls ein Service-Ticket eröffnet. DATEV teilte mit, dass die Übernahme des Ansprechpartners aus den Stammdaten des Geschäftspartners in das Adressfeld bereits als Anforderung aufgenommen wurde, derzeit jedoch keine Aussage getroffen werden könne, ob und wann dies umgesetzt wird. Als vorläufige Lösung wurde empfohlen, den Ansprechpartner beim Kunden im Adresszusatz zu hinterlegen, da dieser im Adressfeld des Belegs angezeigt wird. Zugleich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise nur für sonstige Rechnungen geeignet ist. Damit bleibt aus meiner Sicht offen, welcher fachlich korrekte Lösungsweg für E-Rechnungen vorgesehen ist. Unabhängig davon löst der Adresszusatz-Workaround nicht die grundsätzliche Problematik der vollständigen Abbildung offizieller Empfängerbezeichnungen. Besonders problematisch ist dies bei Rechnungsempfängern aus dem öffentlichen Bereich. Behörden, bundesnahe Einrichtungen, Zuwendungsempfänger, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Vereine mit offiziellen und satzungsmäßigen Bezeichnungen verfügen nicht selten über Namen, die die vorhandenen Feldlängen überschreiten. Eine eigenmächtige Kürzung offizieller Empfängerbezeichnungen kommt aus fachlichen Gründen nicht in Betracht. Hinzu kommt, dass die Problematik bei E-Rechnungen nochmals verschärft wird. Eine reine Umgehung über Layout-, Ansprechpartner- oder Adresszusatzfelder kann dort nicht ohne Weiteres ausreichen, wenn die vollständige Empfängerbezeichnung strukturiert korrekt in den Rechnungsdaten enthalten sein muss. Mich würde daher interessieren: Bis wann ist – nach inzwischen mehr als sechs Jahren seit der ersten dokumentierten Meldung in der DATEV-Community – mit einer fachgerechten Lösung für die vollständige Abbildung offizieller Empfängerbezeichnungen in Auftragswesen next zu rechnen? Falls weiterhin kein Umsetzungstermin genannt werden kann: Aus welchen konkreten technischen oder produktseitigen Gründen ist eine Umsetzung auch nach mehr als sechs Jahren noch nicht möglich? Wie bewertet DATEV die offiziell empfohlene Lösung, Empfängerbezeichnungen bei Überschreitung der Zeichenbegrenzung aufzuteilen oder zu kürzen, wenn ein Rechnungsempfänger eine Rechnung aufgrund einer unvollständigen oder abweichenden Bezeichnung zurückweist? Kann DATEV bestätigen, dass die von DATEV empfohlene Aufteilung bzw. Kürzung von Empfängerbezeichnungen keine negativen Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnung, die Durchsetzbarkeit der Forderung oder die Zahlungsabwicklung mit dem Rechnungsempfänger hat? Wie ist bei E-Rechnungen konkret vorzugehen, wenn die offizielle Empfängerbezeichnung die vorhandenen Feldlängen überschreitet und eine Abbildung über Ansprechpartner-, Layout- oder Adresszusatzfelder nicht in Betracht kommt? Wie sollen vollständige offizielle Empfängerbezeichnungen bei E-Rechnungen strukturiert korrekt abgebildet werden, wenn die vorhandenen Feldlängen nicht ausreichen? Nach mehr als sechs Jahren erscheint die bisherige Situation für ein kostenpflichtiges Produkt zur professionellen Rechnungsstellung nicht mehr nachvollziehbar. Da dieses Thema aus meiner Sicht eine Vielzahl von Anwendern betreffen dürfte, insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen Auftraggebern und E-Rechnungen, bitte ich um eine offizielle Stellungnahme von DATEV.
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