Ich bin bei meiner Recherche zu dem Thema auf etwas gestoßen, dass in deine Richtung geht und zumindest eine Problematik aufzeigt, die bisher noch nicht angesprochen wurde. Die "falsch ausgewiesene" Umsatzsteuer auf Reverse-Charge Rechnungen muss nicht immer die deutsche Mwst sein. Es kann sein, dass ein Irländisches Unternehmen eine Reverse-Charge Rechnung stellt und dadrauf irländische Umsatzsteuer auswiesen ist - auch fälscherlicherweise. Ich habe nämlich an mehrere Stellen gelesen und erfahren, dass das mögliche Szenarien sind. Das heißt du hast deinen Sitz in Deutschland deine Rechnung hat aber ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen. Selbe Problematik nur ist offensichtlicher dargestellt in Zahlen.
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