Hallo Zusammen, ich wollte hier abschließend noch mitteilen, dass das Finanzamt dem Einspruch stattgegeben hat und die gewünschten Erhaltungsaufwendungen in 2024 angesetzt hat mit Verweis auf Absatz 2 Satz 1 82b. Die Gewinnerzielungsabsicht konnte bis Ende 2023 anhand des Mietvertrags, Kündigung und Mietzahlungen nachgewiesen werden. Entsprechend wurden die auf 2 Jahre aufgeteilten Erhaltungsaufwendungen, die Mitte 2023 entstanden sind, auch zu 50% in 2024 angesetzt. Damit ist das Thema erfolgreich abgeschlossen worden. Ich hoffe das kann jemanden in Zukunft helfen. Grüße
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