Hallo, ich habe Erhaltungsaufwendungen aus 2023 in Höhe von 36000,00 € auf 2 Jahre verteilt. Der Mandant hat die Wohnung Ende 2024 verkauft (steuerfrei), mir aber nicht mitgeteilt bei der Erstellung der 2023 Erklärung, dass diese in gesamt 2024 nicht mehr vermietet wurde. = keine Gewinnerzielungsabsicht in 2024. Das FA hat die 18000,00 € aus 2023 in 2024 nicht anerkannt, mit der Begründung keine Gewinnerzielungsabsicht in 2024. Es spiele dabei keine Rolle ob die Kosten in 2023 entstanden sind. Hierzu nun mein Verweis auf 82b EST-DV: (2) 1 Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen. 2 Das Gleiche gilt, wenn ein Gebäude in ein Betriebsvermögen eingebracht oder nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird. Wie ist eure Einschätzung? Sind die 18000,00 € in 2024 noch ansetzbar? danke im Voraus mfg
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