@Lorelei20 schrieb: Genau dort fängt das Ganze an: Wann müssen die Daten für die Löhne geliefert werden? Wenn Sie ab 22.12 weg sind, wann werden die Löhne gemacht? Wann schicken die Mandanten die Daten? Ich habe meinen Mandanten im Vorfeld mitgeteilt, dass ich ab dem 22.12. im Weihnachtsurlaub bin und die Daten bis spätestens 18.12. da sein müssen. Da die aber auch alle ab dem 22. Betriebsferien hatten, war das kein Problem. Und wer das nicht auf die Kette bekommt - hat halt mal Pech gehabt. Dann gibt's die Lohnabrechnung eben erst nach dem 05.01. Ja, ich habe auch Kolleginnen, die am 29./30.12. gearbeitet haben um den Schreibtisch frei zu bekommen. Da ich aber schaue, dass es gar nicht erst so weit kommt, sehe ich überhaupt nicht ein für Mandanten, die ihren Laden nicht im Griff haben, meinen Urlaub zu opfern. Das beträfe dann ohnehin nur solche mit einer Handvoll Angestellte, die großen Firmen mit eigenen Personalverantwortlichen sind entsprechend organisiert.
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