Wenn bei Euch die Abrechnungen regelmäßig korrigiert werden, habt Ihr doch sicherlich einen Erfahrungswert, um wieviel Prozent die Beitragsnachweise abweichen. Könnt Ihr dies dann nicht beim monatlichen Schätzverfahren prozentual berücksichtigen? Vielleicht können so die zusätzlichen Säumniszuschlage reduziert werden.
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