Ich rechne bei meinem Mandanten das genauso ab. Nur zahlt bei mir der Mitarbeiter das Fitnessstudio selbst und bekommt es daher ausgezahlt. Im Normalfall hat die Lohnart 230 keinen Nettoabzug. Diesen würde ich dort wieder rausnehmen und manuell beim Mitarbeiter einen Nettoabzug von den 60,- EUR für das Fitnessstudio hinterlegen.
... Mehr anzeigen