abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Übernahme Fitnessstudio durch AG

1
letzte Antwort am 23.03.2026 11:26:31 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Neuling2026
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
214 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem und finde keine Lösung dazu.

Folgender Fall:

Mandant bezahlt AN den Beitrag fürs Fitness-Studio + die anfallende LSt+die anfallende Sozi.

Habe dies mit den Lohnarten 843,844+845, wie im Dokument 1035160 beschrieben abgerechnet.

Mandant hat dann Lohnbüro gewechselt-habe diesen Lohn nun seit 01.26 wieder zurück.

Habe gesehen, dass diese Abrechnungsart geändert wurde, Grund: es gab eine Prüfung durch die RV und die

Prüferin hat bemängelt, dass keine Umlage abgeführt wurde, weil es als Einmalbezug abgerechnet wurde.

Der Beitrag fürs Fitnessstudio beträgt 60€. Nun wurde eine Netto-Lohnart mit 230 abgerechnet (Brutto ca. 215€)

und im Abzug/Nettobereich stehen 95€. Verstehe dies jetzt nicht-bekomme auch keine Auskunft warum 95€ wenn nur 60€ Beitrag. Finde keine Lohnart für die Berechnung mit "laufenden Bezug"

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank im voraus.

Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
183 Mal angesehen

Ich rechne bei meinem Mandanten das genauso ab. Nur zahlt bei mir der Mitarbeiter das Fitnessstudio selbst und bekommt es daher ausgezahlt.

Im Normalfall hat die Lohnart 230 keinen Nettoabzug. Diesen würde ich dort wieder rausnehmen und manuell beim Mitarbeiter einen Nettoabzug von den 60,- EUR für das Fitnessstudio hinterlegen.

 

 

0 Kudos
1
letzte Antwort am 23.03.2026 11:26:31 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage