Ich zitiere aus der Info des Bundesfinanzminsteriums vom 14.1.14 über die GoBD: Punkt 4.3 (Belegwesen / Erfassungsgerechte Aufbereitung der Buchungsbelege) auf Seite 16 und 17 wie folgt: "Diese Aufbereitung der Belege ist insbesondere bei Fremdbelegen von Bedeutung, da der Steuerpflichtige im Allgemeinen keinen Einfluss auf die Gestaltung der ihm zugesandten Handels- und Geschäftsbriefe (z. B. Eingangsrechnungen) hat." "Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen, mit folgenden Inhalten: Bezeichnung: Eindeutige Belegnummer (z. B. Index, Paginiernummer, Dokumenten -ID, fortlaufende Rechnungsausgangsnummer). Angabe zwingend (§ 146 Absatz 1 Satz 1 AO, vollständig, geordnet) Kriterium für Vollständigkeitskontrolle (Belegsicherung) Daraus lese ich, dass ich eigene Belegnummern (Paginiernummern) vergeben muss, da ich wie erwähnt "keinen Einfluß auf die Gestaltung der zugesandten...Rechnungen habe." Und aus anderen Infos geht in diesem Sinne hervor, dass dann doppelte Nummrn nicht auszuschließen sind. UND (um zum Anfang meiner Frage zurückzukommen) evt. keine DATEV-konformen Angaben da sind. Wo ist da jetzt mein Fehler?
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