Hallo, ja, die Auswertung 88 kann auch nach der Abrechnung Januar angefordert werden. Erfassen Sie unter Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant folgende Zeile: 88 - Buchungsbeleg ASCII-Import Standard - Rückübertragung aus RZ - AB - *leer* - *leer* - 01/2017 - 01/2017 Senden Sie anschließend über den Menüpunkt Mandant | Daten senden nur die Auswertungsabrufe (temp. Auswertungssteuerung) an das Rechenzentrum. Nach erfolgter Verarbeitung, kann die Auswertung dann im Programm Auswertungen exportiert werden. Im Dok. 1020768 finden Sie weitere Informationen zum Export. Viele Grüße Laura Klaus Personalwirtschaft DATEV eG
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