Ich sag mal so... ohne Job kein Jobrad. Man könnte zwar die letzten beiden Raten mit der letzten Abrechnung abrechnen, aber dann muss auch der geldwerte Vorteil irgendwie für die 2 Monate nach Austritt abgerechnet werden. Hört sich kompliziert und falsch an. Zumal nach den 2 Monaten nichts anders wäre. Entweder will der AN das Rad übernehmen oder es geht zurück. Kann er sich auch bei Austritt schon überlegen. Optional vielleicht 2 Monate als Nebenarbeitgeber abrechnen mit StKl. 6 ohne Lohn und nur das Jobrad? Dann wäre das zumindest auch immer im richtigen Monat.
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