Die Sorge (vor allem bei den Mandanten) ist natürlich verständlich und so eine Bestätigung wäre bestimmt auch für die DATEV möglich. Vielleicht wird es soetwas ja noch geben (weil evtl. auch die Aufsichtsbehörde dies verlangt). Aber man muss auch ganz klar konstatieren (und das auch mit den Mandanten so kommunizieren): - die Empfänger werden in den meisten Fällen Personen gewesen sein, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind - die Empfänger sind in allen Fällen Personen, die vertraglich gegenüber der DATEV verpflichtet sind - dazu gibt es gesetzliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten die einem nicht gehören Außerdem: - die DATEV kann (nehme ich an) in allen Fällen nachvollziehen, wer welche Daten bekommen hat, - d.h. ein Missbrauch der Daten wäre sehr gut nachvollziehbar Und schließlich: - es handelt sich um Probeabrechnungen, die erstmal nur im LODAS-System verhaftet sind und dort wieder "verschwinden", wenn die nächste Probeabrechnung gemacht wird. - es braucht also wirklich aktive kriminelle Energie um die Daten überhaupt aufzubewahren. - Ich sehe dafür beim betroffenen Personenkreis in den allermeisten Fällen wirklich kein Interesse für einen Datenmissbrauch (zumal den Beteiligten bewusst sein dürfte, dass es sich dabei um eine strafbare Handlung handeln würde, die mit dem Verlust von Arbeitsplatz und/oder Existenz einher geht und leicht nachvollziehbar ist).
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