Gemäß Lexinform-Dokument 5361633 handelt es sich bei den Konten 4984 bzw. 6854 um Konten, die die Genossenschaft bebuchen müsste, um die Verbindlichkeit gegenüber den Mitgliedern einzustellen. Lt. Beck´schem Bilanzkommentar, 10. Aufl. Anm. 94 zu § 275 sind Rückvergütungen und Gutschriften für frühere Jahre im sonstigen betrieblichen Ertrag auszuweisen. Dafür gibt es im SKR 03 das Konto 2762 und im SKR 04 das Konto 4989. Viele Grüße Harald Kaeber
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