Bei den E-Mail-Benachrichtigungen handelt es sich dabei auch wirklich um Benachrichtigungen für einen Bescheid? oder ggf. um E-Mails zum Bescheidabgleich?, s. 1024456 Pkt. 5.1 Hinweis. Werden im Portal nicht zugeordnete Bescheide entsprechend zugeordnet, s. Pkt. 5.3? mfg
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