Hallo @Daniel123, in DATEV Unternehmen online gibt es grundsätzlich eine Dublettenerkennung beim Upload digitaler Belege. Diese greift jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie steht ausschließlich für Bestände zur Verfügung, die mit DATEV Belegfreigabe online bzw. DATEV Belegfreigabe online comfort arbeiten. Direkt beim Hochladen wird in der jeweiligen DATEV-Cloud-Anwendung geprüft, ob der Beleg in den letzten 13 Monaten bereits nach DATEV Unternehmen online übertragen wurde. Dabei werden Belege berücksichtigt, die sich in DATEV Belegfreigabe online / DATEV Belegfreigabe online comfort oder in DATEV Belege online befinden. Wird ein Beleg als Dublette erkannt, erhalten Sie unmittelbar beim Upload eine entsprechende Programm-Meldung. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Hilfe-Dokument: Dublettenerkennung beim Upload in DATEV Unternehmen online
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