Hallo Frau Barbara GMM, die Rechnungskorrektur muss nicht unbedingt für den gesamten Beleg erstellt werden. Wenn z.B. der Kunde von der Rechnung nur eine Position reklamiert, dann kann die Rechnungskorrektur auf Basis der Rechnung erstellt und alle anderen Positionen entfernt werden. Somit bleibt nur die eine reklamierte Position in der Rechnungskorrektur. Der Kunde kann die Rechnungskorrektur mit der Rechnung saldieren und den Restbetrag überweisen. Aus diesem Grund muss die Originalrechnung auf „offen" bleiben, bis der Beleg bezahlt ist. Sollte der gesamte Rechnungsbetrag korrigiert werden, dann können beide Belege (Rechnung und Rechnungskorrektur) auf bezahlt gesetzt werden, denn der Kunde wird den offenen Betrag nicht überweisen. Mit freundlichen Grüßen Loan Bui DATEV eG
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