@P_Sp schrieb: OK, dann ist Ihre vorgehensweise korrekt. Sie müssten dann aber in den Personaldaten unter Auswertungssteuerung bei den Arbeitnehmern, die sie für ANO registriert haben, den Auftragsversand unterdrücken. Soweit ich weiß, bekommen sonst alle ihre Auswertungen per Post. Auch die Registrierten. Nein, das stimmt so nicht. Ich hatte mich nämlich auch gerade erst mit diesem Thema beschäftigt. Siehe hier: Gelöst: Auftragsversand vs. Arbeitnehmer Online - DATEV-Community - 519546
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