Moin, grundsätzlich gibt es zwar die Regelung, dass dem AN maximal für drei Monate falsch einbehaltene Sozialversicherung nachbelastet werden darf. Aber das ist letztlich eine arbeitsrechtliche Frage, bei der es vermtl. auch darauf ankommt, ob der Mitarbeiter dies wusste bzw. hätte wissen müssen. Ich würde das einfach mal mit AG und AN besprechen, wie diese das sehen. Es hängt dabei natürlich auch davon ab, um wie viele Monate und um welchen Betrag es geht. Viele Grüße Uwe Lutz
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