Hallo @PBWT, bei Gehaltsempfängern mit festem Monatsentgelt reicht im EEL-Verfahren in der Regel der letzte vollständig abgerechnete Kalendermonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Bezugsfalls. Die letzten drei Monate werden benötigt, wenn das laufende Entgelt schwankt (z. B. Zeit-/Stundenlohn, Akkord-/Schichtlohn, regelmäßig variable Zulagen) oder der Vormonat kein vollständiger Abrechnungszeitraum war (z. B. Eintritt/Austritt, Entgeltänderung). Weitere Informationen: DATEV Hilfe-Center Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL) – Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln
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